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Scheidet wohl für Alle aus. Wer in der Pampa steht, ist glücklich über jede rote Dose, an die er anstöpseln kann. Siehe Björns letztes Nordkap-Video. Alles andere würde die Möglichkeiten der E-Autos massiv einschränken und die Reichweitenangst fördern.
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Widerspricht dem Bestandschutz. Was einmal nach alten Normen vorschriftsmäßig installiert worden ist, sollte auch weiterhin gelten. Insbesondere ist nicht einzusehen, warum jemand mit einer CEE Dose, an die aber niemals eine Gleichstromquelle angeschlossen werden wird, weil der Inhaber kein E-Auto will und auch keins dort laden lässt, nun gezwungen werden soll, einen teuren FI Typ B zu installieren.
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Selbst wenn die DSK direkt an die Hauptverteilung angeschlossen ist und die parallelen FI Typ A der übrigen Hausverteilung nicht beeinflusst werden, ist der FI Typ A der DSK beim Anschluss einer ZOE wirkungslos. Wenn die Sicherheitsvorschriften gesenkt und keinen Gleichstromfehlerschutz vorschreiben würden, dann hätte man damit automatisch auch den Wechselstromfehlerschutz in dieser Leitung ausgehebel. Das kann auch keiner wirklich wollen.
Bleiben für mich nur die Lösung 3 oder 5 oder
6. An der Gleichstromfehlerquelle ansetzen und die Autohersteller doch dazu verpflichten, dafür Sorge tragen zu müssen, dass keine Gleichströme über 6 mA fließen können. Das wäre die eigentlich richtige Lösung gewesen! Wer Gefahren verursacht, soll auch sicherstellen müssen, dass sie sich nicht realisieren! Da die Autolobby leider stark ist, wird diese Lösung aber wohl nicht eintreten. Also bleibt nur die Entscheidung zwischen 3 und 5.
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Hätte den Nachteil, dass es die elektrotechnisch zulässige Verfügbarkeit von CEE Dosen wieder deutlich einschränken und zahlenmäßig auf ganz wenige Dosen reduzieren würde.
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Bleibt übrig, weil der Gesetzgeber Mist gebaut hat.